Arbeitnehmerveranlagung
Zögern Sie nicht auch als Einzelperson z.B. für eine Arbeitnehmerveranlagung uns zu kontaktieren – gerne beraten wir Sie jederzeit in allen steuerlichen Belangen, um Sie hierbei bestmöglich zu unterstützen!
Steuerausgleich – „schon wieder vergessen?!“
Viele Berufstätige verabsäumen die Chance sich jährlich die zu viel ans Finanzamt bezahlten Abgaben wieder zurückzuholen- doch die wesentliche Information ist, dass die Arbeitnehmerveranlagung bis zu 5 Jahre rückwirkend eingereicht werden kann!
Selbst wenn Ihnen bei Ihrer Lohnabrechnung keine Lohnsteuer abgezogen wurde, wird Ihnen eine Negativsteuer rückvergütet. Sollten Sie noch immer den Arbeitsaufwand scheuen, führen wir Ihnen noch einige weitere Beispiele an bei denen es ebenfalls zu einer (Teil)Vergütung der Lohnsteuer kommen kann:
- Schwankende Bezüge im Laufe des Beschäftigungsjahres wegen Karenz, Ende einer Lehre, Berufswechsel, etc.
- Unterhaltszahlungen (Alimente), die Sie für ein Kind geleistet haben
- Wohnungskauf oder Hausbau
- Spenden an begünstigte Spendenempfänger
- Kirchenbeiträge
- Berufliche Weiterbildungen
- Alleinverdienerin/erzieherin
- Kinderbetreuung
Weitere Verwirrung schafft die 2016 anstehende Steuerreform, um Ihnen einen kleinen Einblick in die- möglicherweise sogar Sie selbst betreffende – Reform zu geben, sind im Nachfolgenden einige Änderungen angeführt:
Einkommen
Bisherige Regelungen | Beschlossene neue Regelungen | ||
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EUR 0-11.000,00 | Steuerfrei | EUR 0-11.000,00 | Steuerfrei |
Über EUR 11.000,00 bis EUR 25.000,00 | 36,5 % | Über EUR 11.000,00 bis EUR 18.000,00 | 25% |
Über EUR 25.000,00 bis EUR 60.000,00 | 43,21% | Über EUR 18.000,00 bis EUR 31.000,00 | 35% |
Über EUR 60.000,00 | 50% | Über EUR 31.000,00 bis EUR 60.000,00 | 42% |
Bei PRIVATEM Grund und Boden: nach Ablauf des zehnten Jahres ein Inflationsabschlag von. 2% jährlich vom Veräußerungsgewinn abgezogen werden. |
außerbetriebliche Einkünfte Steuersatz wird auf 30% angehoben! Inflationsabschlag entfällt |
Verdopplung des Kinderfreibetrags
Bisherige Regelungen | Beschlossene neue Regelungen |
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Wenn nur von einem Steuerpflichtigen geltend gemacht: EUR 220,00/Jahr |
Wenn nur von einem Steuerpflichtigen geltend gemacht: EUR 440,00/Jahr |
Anpassung beim PKW Sachbezug
Bisherige Regelungen | Beschlossene neue Regelungen |
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Besteht die Möglichkeit ein firmeneignes Fahrzeug für Privatfahrten kostenlos zu nutzen: monatlicher Sachbezug: 1,5% der Anschaffungskosten des Kfz (max.EUR 720) |
Besteht die Möglichkeit ein firmeneignes Fahrzeug für Privatfahrten kostenlos zu nutzen: monatlicher Sachbezug: 2% der Anschaffungskosten des Kfz (max. EUR 960) |
Einführung eines Umsatzsteuersatzes von 13%
Bisherige Regelungen | Beschlossene neue Regelungen |
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ermäßigte Steuersatz bei der USt beträgt in der Regel 10%. Ab-Hof-Verkauf von Wein unterliegt einem ermäßigtem Steuersatz von 12%. |
ab 1.1.2016: Ermäßigte Steuersatz erhöht sich auf 13% für: Lieferungen und Einfuhr von lebenden Tieren und Pflanzen, sowie Futtermitteln etc., Beherbergung und Eintrittskarten im kulturellen Bereich Ab-Hof-Verkauf für Wein wird auf 13% angehoben. |
Neuerungen bei der Grunderwerbssteuer
Bisherige Regelungen | Beschlossene neue Regelungen |
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Bei Erwerben innerhalb der Familie wird der dreifache Einheitswert zur Berechnung der Grunderwerbssteuer herangezogen ermäßigtem Steuersatz von 12%. |
ab 1.1.2016: Grundstückswert (Verkehrswert) immer als Bemessungsgrundlage bei der unentgeltlichen Übertragung von Über EUR 60.000,00 bis EUR 90.000,00 - 48% Über EUR 90.000,00 bis EUR 1.000.000,00 - 50% Über EUR 1.000.000,00 (befristet von 2016 bis 2020) - 55% |
Abschaffung der Topf-Sonderausgaben(auslaufend)
Bisherige Regelungen | Beschlossene neue Regelungen |
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Versicherungsprämien,Wohnraum schaffung, Wohnraumsanierung können insgesamt bis zu einem persönlichen Höchstbetrag von EUR 2.929,00 jährlich steuerlich geltend gemacht werden. |
ab 1.1.2016: keine Absetzmöglichkeit für Neuverträge |
Entfall der Mietzinsbeihilfe
Bisherige Regelungen | Beschlossene neue Regelungen |
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Erhöhungen des gesetzlichen Hauptmietzins als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigbar: Voraussetzung: max. Einkommen: EUR 7.300,00/Jahr |
ab 31.12.2015: Förderung abgeschafft. |
Erhöhung der Kapitalertragssteuer auf bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen
Bisherige Regelungen | Beschlossene neue Regelungen |
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Kapitalertragssteuer von 25% auf:
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ab 31.12.2015: Förderung abgeschafft. |
Anpassung bei der Immobilienertragssteuer
Bisherige Regelungen | Beschlossene neue Regelungen |
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Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen unterliegen Steuersatz von 25%. |
ab dem 1.1.2016: (für Einnahmen/Ausgaben Rechner und Grundstücken herangezogen) |
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