Sanierungs- und Konkursberatung

Konkursberatung

Gerade in der Krise stehen Unternehmen vor einer Vielzahl von Fragen und Problemen, die es zu lösen gibt. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen durch die Insolvenz zu führen und bei nachfolgenden Fragen Schuldnern hilfreich zur Seite zu stehen:

  • Liegt Zahlungsunfähigkeit vor?
  • Welche Unterlagen sind dem Gericht vorzulegen?
  • Wie ist das Vermögensverzeichnis auszufüllen?
  • Soll ein Sanierungsplan eingebracht werden?
  • Was zählt zur Insolvenzmasse?
  • Wie läuft ein Konkursverfahren ab?
  • Welche Möglichkeiten stehen dem Schuldner offen, Anmeldungen von Gläubigern zu bestreiten?
  • Welche Rechtsgeschäfte und Vermögensverfügungen aus der Vergangenheit können angefochten werden?

Im Zuge von Unternehmensinsolvenzen sehen sich organschaftliche Vertreter (Geschäftsführer) von Kapitalgesellschaften fast immer mit Haftungsbescheiden von Seiten des Finanzamtes, der Gebietskrankenkasse und dem Magistrat konfrontiert.

Hier gilt es zunächst festzustellen, ob die Abgabenrückstände (Schulden) tatsächlich in diesem Ausmaß bestehen. Eine Haftung des Geschäftsführers besteht immer nur dann, wenn er die Abgaben und Gebietskrankenkassenbeiträgen gegenüber anderen Gläubigern benachteiligt hat. In den meisten Fällen erscheint die Einbringung eines Rechtsmittels gegen den Haftungsbescheid daher sinnvoll.

Frau Mag. Cornelia Schilling verfügt über langjährige Erfahrung im Insolvenzbereich und ist selbst in die Liste der Insolvenzverwalter eingetragen. Die Solidus Steuerberatung GmbH übernimmt gerne Ihre Vertretung im Insolvenzverfahren!

Schuldenregulierungsverfahren/Privatkonkurs:

Auch im privaten Bereich ist es in den letzten Jahren zu einem signifikanten Anstieg an Konkursen gekommen. Gerade in einer solchen Situation ist es wichtig einen Ansprechpartner zu haben. Bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sollte man sich mit folgenden Fragen befassen:

  • Wie hoch sind die Schulden tatsächlich?
  • Wer sind die Gläubiger?
  • Soll ich einen Zahlungsplan einbringen?
  • Welche Quotenzahlung kann ich den Gläubigern anbieten? (Die Höhe der Quote ist beim Privatkonkurs gesetzlich nicht bestimmt, sondern von der Zustimmung der Gläubiger abhängig.)
  • Was kostet ein Privatkonkurs?
  • Wann wird ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet? Was bedeutet das?

Als Ihr Steuerberater bieten wir Ihnen eine kompetente Insolvenzberatung an, um Sie sicher und professionell durch diese schweren Zeiten zu begleiten.

Vorbereitung des Insolvenzantrags

Das Insolvenzrecht sieht eine Reihe von Unterlagen vor, die Sie als Schuldner beim Insolvenzantrag vorlegen müssen. Als Ihr Steuerberater sorgen wir mit Ihnen im Rahmen der Insolvenzberatung dafür, dass Sie alle gesetzlichen Vorschriften einhalten. Wir erstellen mit Ihnen eine Aufstellung der Gläubiger und auch alle weiteren notwendigen Unterlagen. Dazu fordern wir in Ihrem Auftrag Forderungsaufstellungen von den Gläubigern ein und überprüfen diese anhand der vorhandenen Unterlagen. Auch sorgen wir zusammen mit Ihnen dafür, dass alle nach Insolvenzrecht vorgeschriebenen Informationen rechtzeitig und vollständig beim Insolvenzgericht
eingereicht werden.

Auch während des Insolvenzverfahrens stehen wir an Ihrer Seite

Als Ihr Steuerberater stehen wir Ihnen auch während der Insolvenz mit kompetenter Insolvenzberatung und weiteren Dienstleistungen zur Seite. Wie nach dem neuen Insolvenzrecht vorgesehen, werden wir versuchen, Ihnen die sinnvolle Weiterführung Ihres Betriebes zu ermöglichen und damit eventuell Arbeitsplätze zu sichern. Dazu gehört auch eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter und bei natürlichen Personen (z.B. Einzelunternehmern) auch die Beantragung der Restschuldbefreiung. Als Ihr Steuerberater sorgen wir also durch unsere professionelle Insolvenzberatung dafür, dass für Sie im Rahmen des Insolvenzrechts die Insolvenz zu einer Chance für einen erfolgreichen Neuanfang wird.

  • Ausarbeitung von Alternativ- und Sanierungsplänen
  • Beratung zur Vermeidung von Insolvenzen
  • die betriebswirtschaftliche Beratung im Vorfeld der Insolvenz
  • die Prüfung der Sanierungsfähigkeit
  • die Erstellung eines Sanierungsplanes und die Begleitung des Unternehmens als Sanierer
  • die Insolvenzberatung
  • die Liquidation
  • Überschuldungsprüfung
  • Personalfragen inklusive Lohnverrechnung im Insolvenzverfahren
  • Fortführungskonzept
  • Fortbestandsprognose
  • Finanzpläne
  • Planbilanzen und Planerfolgsrechnungen

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Tel: +43 (0)1 505 36 58
Fax: +43 (0)1 505 36 58 89
E-Mail: office@solidus.co.at
Seilerstätte 17/12, A-1010

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