Bau- und Immobilienbranche
Wir vertreten von der Baufirma bis zum privaten Zinshausbesitzer Mandanten dieses Wirtschaftszweigs.
Der Erwerb, Ausbau und die Bewirtschaftung von Immobilien stellt einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Eine optimale Besteuerung dieser Vorgänge ist daher notwendig.
Unsere Beratungstätigkeit umfasst folgende Felder:
- Zinshausvermietung
- Liegenschaftsan – und verkauf
- Grunderwerbsteueroptimierung
- Liebhabereivermeidung
- Bauherrenmodelle
- Beratung von Baufirmen
Ganzheitliche, kompetente Betreuung
Um die Wertpotenziale Ihrer Immobilien optimal zu nutzen, beraten und betreuen wir Sie ganzheitlich. Egal ob Neu- oder Umbau, Bewertung, Ankauf, Verkauf, Finanzierung oder Bewirtschaftung - mit Solidus haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der Sie in allen Belangen mit viel Erfahrung und Einsatz optimal betreut.
Baubranche
Gerade in dieser dynamischen Branche ist es wichtig, dass der Berater Branchenerfahrung, vertiefte Kennnisse von den rechtlichen Rahmenbedingungen am Bau hat und die Probleme kennt, mit denen Baufirmen tagtäglich konfrontiert sind.
Mit uns haben Sie einen solchen Spezialisten gefunden. Wir bieten fachgerechte Lösungen an.
Die Buchhaltung und Lohnverrechnung eines Bauunternehmens beinhaltet unter anderem folgende Besonderheiten:
- Verbuchung von Teil-/Schluss- und Anzahlungsrechnung
- Abgrenzung der unfertigen Baustellen
- Bewertung von nicht abrechenbaren Leistungen und halbfertigen Arbeiten
- Übergang der Steuerschuld bei Bauleistungen
- Buchung von Kostenstellen
Lohnverrechnung Baugewerbe
- An und Abmeldungen von Dienstnehmern, bei GKK und BUAK
- Abwicklung Meldungen in Zusammenhang mit der BUAK
- Meldung neuer Unternehmen zur BUAK
- Monatliche Meldungseingaben
- Meldungen von Urlauben, Erfassung der UE Verrechnung
- Verrechnung nach Stundenaufzeichnungen
- Kollektivvertragliche Einstufung der Mitarbeiter
- Abrechnung von Zulagen und Zuschlägen
- Sachbezüge
Beratend können wir Ihnen weiteres bei nachfolgenden Themen zur Seite stehen:
- Kontrollen durch die Finanzpolizei
- Ein-Personen-Unternehmen als Subunternehmer
- Vorschriften für ausländische Subunternehmer
- Auftraggeberhaftung
- Arbeitsrechtliche Bestimmungen auf der Baustelle
- Lohn und Sozialdumpingbestimmungen
- Arbeitskräfteüberlassung vs. Werkvertrag
In- und Ausländischen Baufirmen bieten wir Hilfestellung bei der Eintragung in das beim BMWFW geführte externe Dienstleisterregister (Gewerbeberechtigung), der Entsendung (elektronische Entsendungsmeldung ZKO 3) der Arbeiter nach Österreich sowie sämtlichen sonstigen steuerlichen und arbeitsrechtlichen Fachfragen an. Wir bieten das komplette Service der Einholung der notwendigen Dokumente und Genehmigungen an, damit Sie und Ihre Subunternehmer Baustellenkontrollen unbeschadet überstehen.
Immobiliengewerbe
Aufgrund der Komplexität der steuerlichen Vorschriften im Bereich der Vermietung und Verpachtung sowie laufender Neuerungen durch den Gesetzgeber ist es nicht nur für Immobilienentwickler, sondern auch für den privaten Zinshausbesitzer wichtig geordnete Aufzeichnungen über den Lebenszyklus seiner Immobilie zu führen. Beginnend mit der Errichtung oder Anschaffung des Objekts, weiter über die Nutzung bis hin zur Verwertung.
Due-Diligence Prüfung bei Immobilientransaktionen
Die Due Diligence Prüfung bei Unternehmens- sowie Immobilienankäufen analysiert die Potentiale und Risiken einer Investition. Bei Immobilienankäufen wird gewöhnlich eine technische, eine rechtliche und eine steuerliche Due Diligence durchgeführt. Im Rahmen der steuerlichen Due Diligence werden etwaige steuerliche Risiken und Lasten, Einflussfaktoren auf den Kaufpreis und steuerliche Konsequenzen für den Erwerber aufgezeigt.
Weiteres erfolgt eine Analyse der Frage der Vorteilhaftigkeit von Asset- oder Sharedeal.
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