Betriebsprüfung
Ein Außenprüfungsverfahren, also die klassische Betriebsprüfung, stellt für Unternehmen immer eine Stresssituation und Belastung dar. Aber nicht nur das Finanzamt, sondern auch Gebietskrankenkasse, BUAK und Magistrat/Gemeinde dürfen Bemessungsgrundlage und Abfuhr der Abgaben prüfen.
Daher ist es wichtig einen Fachmann an der Seite zu haben, der die Unterlagen für den Prüfer/in vorbereitet, die Gespräche mit dem Prüfungsorgan führt und die taktische Abwicklung der Prüfung übernimmt.
Aufgrund unserer langjährigen Praxiserfahrung und juristischen Kenntnisse können wir hier ein optimales Service anbieten.
Durch optimale Abwicklung der Prüfung können oft langwierige Rechtsmittelverfahren beim Bundesfinanzgericht vermieden werden.
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